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StGB § 158 Berichtigung einer falschen Angabe
[ Auszug: (1) Das Gericht kann die Strafe wegen Meineids, falscher Versicherung an Eides Statt oder falscher uneidlicher Aussage nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. ... ]
[ Allgemeiner Teil(StGB) ] [ Besonderer Teil(StGB) ]
[ StGB Falsche uneidliche Aussage ] [ StGB Meineid ] [ StGB Eidesgleiche Bekräftigungen ] [ StGB Falsche Versicherung an Eides Statt ] [ StGB Aussagenotstand ] [ StGB Berichtigung einer falschen Angabe ] [ StGB Versuch der Anstiftung zur Falschaussage ] [ StGB Verleitung zur Falschaussage ] [ StGB Fahrlässiger Falscheid, fahrlässige falsche Versicherung an Eides Statt ]